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Energienews

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (31.08.2026)

EinfamilienhausDas bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Sommer 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Die bisherige Verpflichtung, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, ist entfallen. Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht eine schrittweise Modernisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie vor. 

2026

  • Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 29. Juli 2026. Die bisherige Pflicht, bei neuen Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien einzusetzen, entfällt. 
  • Gas-, Öl-, Biomasse-, Hybridheizungen und Wärmepumpen bleiben grundsätzlich zulässig. 
  • Bis 1. Dezember 2026 soll die Bundesregierung die Details der künftigen Grüngas- bzw. Grünölquote festlegen.

2028

  • geplante Einführung einer Grüngas- bzw. Grünölquote für neue fossile Heizungen. Die genaue Ausgestaltung wird gesondert geregelt. 

2029

  • Start der sogenannten Biotreppe: es soll Öl oder Gas schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden.

ab 2030

  • schrittweise Anhebung der Biotreppe - genaue Anteile sind noch nicht bestätigt

2045

  • Heizungsbrennstoffe sollen vollständig klimaneutral sein. Damit endet langfristig die Nutzung rein fossiler Brennstoffe. 

Regelungen zu bestehenden Heizungen

  • Vorhandene Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden.
  • Defekte Heizungen dürfen weiterhin repariert werden.
  • Der Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine neue Öl- oder Gasheizung bleibt zulässig. Dabei sind jedoch die Anforderungen der Biotreppe einzuhalten.
  • Die frühere generelle 65%-Pflicht nach dem GEG wurde aufgehoben.

 

Gut zu wissen - Die wichtigsten Punkte der neuen Förderung

  • Der Einkommensbonus wird gestaffelt: Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 Euro bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent Bonus erhalten.
  • Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Zusätzlich profitieren Familien von einem neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.
  • Förderdeckel sinkt: Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter.
  • Klimageschwindigkeitsbonus angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt (Link zur  Bundesregierung).

 

Ist eine Energieberatung weiterhin verpflichtend?

Die bisherige verpflichtende Beratung vor dem Einbau bestimmter Öl- oder Gasheizungen wurde mit dem GModG abgeschafft. Eigentümer tragen jedoch weiterhin die Verantwortung dafür, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

 

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