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Heizöl Diesel Additive Schmierstoffe

§ 1 Allgemeines

  1. Für Lieferung und sonstige Leistungen der Fa. Dirk Effenberger Mineralölhandel (nachste­hend Verkäuferin genannt) gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich.
  2. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen der Kunden (nachstehend Käufer genannt), sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zu­stimmung der Verkäuferin wirksam.
  3. Persönliche Daten der Käufer werden durch die Verkäuferin gespeichert und verarbeitet, soweit dies zu einer ordnungsgemäßen Bearbeitung der Verträge erforderlich ist.
  4. Die Abtretung von Forderungen gegen die Verkäuferin an Dritte ist ausgeschlossen.
  5. Die Aufrechnung gegen Forderungen der Verkäuferin ist nur mit fälligen, unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
  6. Abweichende Vereinbarungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schrift­form.

 

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt bereits durch die vorbehaltlose Bestellung durch den Käufer zustande. Einer ausdrücklichen Annahme des Vertragesangebotes durch die Verkäuferin bedarf es nicht.
  2. Soweit die Verkäuferin das Vertragsangebot des Käufers nicht annehmen will, lehnt sie dieses gegenüber dem Käufer unverzüglich in Textform ab.
  3. Bestellt der Käufer auf fremde Rechnung, so hat er der Verkäuferin schriftlich, mit Zustel­lung der Vollmacht vorab mitzuteilen, für wen er bestellt und wie hoch der zulässige Be­stellwert ist.
  4. Der Käufer hat unverzüglich falsche Firmierungen und falsche Rechnungsempfänger nach Rechnungslegung zu rügen.

 

§ 3 Preise

  1. Die Angebote der Verkäuferin sind Tagespreise, nach den bei der Verkäuferin allg. gülti­gen Preisen, und an die marktüblichen Preisschwankungen gekoppelt. Für Preiserhöhun­gen durch die marktüblichen Preisschwankungen kann die Verkäuferin nicht zum Scha­densersatz herangezogen werden. Der Käufer ist, für den Fall von Preiserhöhungen, be­rechtigt, vom Kauf zurückzutreten. Die Berechnung der Preise erfolgt nach den Preisen der am Versandtage gelieferten oder abgenommenen Mengen und Produkte. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der hierauf entfallenden Mehrwertsteuer in gesetzli­cher Höhe.
  2. Liegen zwischen Vertragsabschluss und der Leistungserbringung mehr als 4 Monate oder handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis und sollte die verkaufte Ware mit Mineralölsteuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben/Frachten belastet sein, so verändert sich der Preis von dem Tage der Einführung oder Änderung der Belastungen an in entsprechender Höhe. Dies gilt auch, sofern eine Festpreisverein­barung vorliegt.
  3. Das Recht zu einer entsprechenden Preiserhöhung steht der Verkäuferin auch dann zu, wenn infolge besonderer Umstände Mehrkosten für die Versorgung der Auslieferungs­stelle oder für die Belieferung der vom Käufer gewünschten Empfangsstelle oder sich auf eine auf den Vorprodukten oder Rohstoffen liegende Belastung um mehr als 3% erhöht.

 

§ 4 Lieferung

  1. Die Verkäuferin schuldet nur Waren mittlerer Art und Güte. Alle Angaben über die von der Verkäuferin angebotenen Produkte, insbesondere die in den Angeboten und Druckschrif­ten enthaltenen Spezifikationen sind unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigen­schaften der Ware dar und dienen lediglich der Beschreibung und Kennzeichnung der Ware. Qualitätsmerkmale von Proben oder Mustern, Analyseangaben und Spezifikationen sind nur dann als Beschaffenheitsvereinbarung zu verstehen, sofern sie im Kaufvertrag schriftlich vereinbart wurden.
  2. Die Verkäuferin gewährt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
  3. Ist die frachtfreie Lieferung vereinbart, so erfolgt diese im Kesselwagen oder im Straßen­tankwagen/LKW frei Haus.
  4. Die Feststellung der für die Berechnungen maßgeblichen Mengen erfolgt durch die Verkäuferin nach den ihr üblichen Methoden.
  5. Übernimmt die Verkäuferin die Lieferung, so ist sie zur Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart berechtigt. Eine Haftung hieraus kann nicht abgeleitet werden.
  6. Angaben der Verkäuferin zu Lieferfristen sind unverbindlich. Dauerhafte Betriebsstörun­gen durch höhere Gewalt, Streik, Unwetter oder Rohstofferschöpfung berechtigen die Verkäuferin zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
  7. Erfüllungsort ist die Auslieferungsstelle. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlech­terung der Lieferung geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
  8. Der Käufer ist für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrun­gen bei der Abfüllung aus dem Kesselwagen/Straßentankwagen/LKW verantwortlich. Der Käufer hat Sorge dafür zu tragen, dass sich die gesamte Tankanlage in einem einwand­freien Zustand befindet und dass die Leitungswege absolut dicht sind. Zu diesem Zweck muss der Käufer seine Anlage regelmäßig auf Dichtigkeit überprüfen lassen. Die Tankanlage muss sich auf dem Stand der Technik befinden. Der Käufer haftet gegenüber der Verkäuferin für alle aus einer Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorkeh­rungen entstehenden Schäden. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tanks, Umschließungen, Messvorrichtungen oder anderer Einrichtungen im Eigentum oder unmittelbarem Besitz des Käufers.
  9. Der Käufer hat für freien Zugang zum Lieferort (Tankstutzen) zu sorgen. Er hat dafür zu sorgen, dass der Tankwagen zum Entladen stehen darf und kann. Eventuelle Kosten für das Aufstellen von Halteverbotsschildern hat der Käufer zu tragen. Der Käufer hat Sorge dafür zu tragen, dass durch Ausrollen des Schlauches sein Besitztum bzw. der Lieferort nicht beschmutzt wird. Zu diesem Zwecke muss der Käufer bei empfindlichem Untergrund diesen durch geeignete Maßnahmen schützen. Treten trotzdem von der Verkäuferin grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Verschmutzungen auf, muss der Verkäuferin die Möglichkeit gewährt werden, diese selbst zu beseitigen.

 

§ 5 Zahlung

  1. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich in bar oder per ec-Karte, es sei denn es wurde ausdrücklich, mit schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin, eine hiervon abwei­chende Zahlungsweise vereinbart, z.B. per Rechnung.
  2. Sollte die Zahlung auf Rechnung schriftlich vereinbart worden sein, ist der Rechnungsbe­trag innerhalb von 10 Tagen, ohne Abzug von Skonto, zur Zahlung fällig.
  3. Im Einzelfall vereinbarte Zahlungen per Scheck oder Wechsel werden nur erfüllungshalber nach Abzug aller Inkassokosten und Finanzierungspesen angenommen.
  4. Der Käufer kommt mit der Überschreitung des vertraglich vereinbarten Zahlungstermins in Verzug.
  5. Soweit der Käufer mit Leistungen in der Vergangenheit in Verzug geraten ist oder eine Vermögensverschlechterung des Käufers eintritt, ist die Verkäuferin berechtigt, auch nach Vertragsschluss, die Leistung zu verweigern. Weitere Leistungsverweigerungsrechte der Verkäuferin bleiben hiervon unberührt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von der Verkäuferin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer ihr Eigentum.
  2. Wird die von der Verkäuferin gelieferte Ware mit anderen Gegenstände vermischt, ver­mengt oder verbunden, so überträgt der Käufer bereits jetzt seine Eigentums- und Mitei­gentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten und vermengten Bestand auf die Verkäuferin.
  3. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nicht berechtigt. In jedem Fall tritt er bei einem Weiterverkauf seine Forderungen gegen den (Weiter-)Käufer an die Ver­käuferin bereits jetzt zur Sicherheit ab.

 

§ 7 Haftung

  1. Die Haftung der Verkäuferin für Schäden des Kunden wird ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Verkäuferin oder Hilfspersonen beruht. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden, welche am Le­ben, Körper oder Gesundheit entstanden sind.
  2. Der von der Verkäuferin zu leistende Schadensersatz beschränkt sich auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, jedoch max. auf den 3-fachen Wert der durch die Verkäuferin zu erbringenden Leistung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche nach dem Pro­dukthaftungsgesetz.
  3. Die Verkäuferin haftet für Schäden Dritter nur im in Abs. 1 und 2 genannten Umfang, wenn diese, für die Verkäuferin erkennbar, in den Schutzbereich des Vertrages miteinbe­zogen wurden.
  4. Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen zu rügen. Nicht offen­sichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 6 Monaten nach deren Entdeckung schrift­lich zu rügen. Andernfalls verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche. Gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB setzen Gewährleistungsansprüche des Käufers voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeoblie­genheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  5. Soweit die Verkäuferin einen Mangel zu vertreten hat oder zugesicherte Eigenschaften fehlen, ist die Verkäuferin nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
  6. Die Verkäuferin haftet, außer bei Vorsatz , grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesi­cherter Eigenschaften, nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstan­den sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  7. Soweit eine Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht, mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin als Gerichtsstand.
  3. Erfüllungsort der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ist der Geschäftssitz der Ver­käuferin.
  4. Soweit eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Vertrags­bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt.